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Was ist ein Abfallwirtschaftskonzept?

Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) gibt eine Beschreibung der beim Betrieb Ihrer Anlage bzw. Ihres Unternehmens zu erwartenden Abfälle unter der betrieblichen Berücksichtigung zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung wider.



Der Inhalt eines Abfallwirtschaftskonzeptes:

allgemeine Angaben

eine verfahrensbezogene Darstellung

eine abfallrelevante Darstellung

die organisatorischen Vorkehrungen

zukünftige Entwicklungen


Was bringt Ihnen ein Abfallwirtschaftskonzept?

Das AWK gibt Aufschluß über:

- Art,
- Menge,
- Herkunft
und
- Verbleib

sämtlicher in Ihrem Betrieb anfallender Abfälle. Ebenso gibt es Auskunft , welche Maßnahmen zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen innerbetrieblichen Ziele bereits gesetzt wurden bzw. welche natürlich gesetzt werden sollen.



Wann wird ein Abfallwirtschaftskonzept benötigt?

Seit der Neuerlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines AWKs neu formuliert und es muß für jede bestehende Anlagen ein AWK erstellt werden, wenn das Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter besitzt oder wenn eine Änderungen der bestehenden Altanlage eintritt. Bei Neuanlagen muß bei einreichen der Betriebsgenehmigung bereits ein Abfallwirtschaftskonzept vorgewiesen werden. Anlagen welche nicht dem "Stand der Technik" entsprechen, werden von den Behörden nicht mehr genehmigt! Wenn bei einer Vorschreibung durch die Behörde ein zweimaliger Verstoß gegen die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes vorliegt.


Wann muß ein AWK erneuert werden?

Eine weitere wesentliche Neuerung seit der Neuerlassung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2002, betrifft die verpflichtende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes zumindest alle fünf Jahre.


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